Reise-Storno-Schutz

Vor Reiseantritt kann schon einmal etwas passieren. Sollten Sie einen gebuchten Hotelaufenthalt verspätet bzw. gar nicht antreten können oder frühzeitig abbrechen, können Stornogebühren weiterverrechnet werden.

  • Bei Stornierung Ihres gebuchten Aufenthaltes gelten unsere Stornobedingungen laut Art. 1382 ZGB
  • Bei verspäteter Ankunft oder bei vorzeitiger Abreise müssen wir Ihnen, den gesamten Übernachtungspreis in Rechnung stellen.


Um Sie in solchen Fällen von jeglichen Spesen freizuhalten, empfehlen wir Ihnen eine Reise-Storno-Schutz Versicherung abzuschließen.

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